Wichtige Hinweise
Die Beiträge der Tennisabteilung werden jeweils Anfang Februar per Lastschriftverfahren erhoben. Mitglieder die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden darauf hingewiesen, dass hier eine Bearbeitungsgebühr von 5,- Euro pro Jahr erhoben wird. Bei Vollendung des 18. Lebensjahres wird automatisch auf Erwachsenenbeitrag umgestellt. Ausnahmeregelung siehe Beitragsermäßigung.
Beitragsermäßigung: *
für Schüler und Studenten Jährliche Vorlage einer Schulbescheinigung bzw. einer Immatrikulationsbescheinigung für das Sommer- und Wintersemester
für Auszubildende Vorlage des Lehrvertrages
für Grundwehr- und Ersatzdienstleistende Vorlage des Einberufungsbescheides bzw. Zivildienstableistungsvertrages
Die Beitragsermäßigung wird nur dann gewährt, wenn der Nachweis bis spätestens 30.11., für das kommende Jahr / bzw. bis spätestens 1.4. für das Folgesemester, vorliegt. Später eingehende Bescheinigungen können nicht berücksichtigt werden, eine rückwirkende Beitragserstattung erfolgt nicht.
Bitte bei Änderung der Adresse oder Bankverbindung umgehend den Abteilungsleiter informieren. Danke.
Satzung der Tennisabteilung
Die Abteilungsordnung der Tennisabteilung, sowie die Spiel- und Platzordnung kann als PDF-Datei heruntergeladen werden (TennisOrd.pdf 47kB) (Spiel-Platzordnung.pdf 46kB).
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