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Platzordnung

Regeln zur Benutzung der Sportanlage

 Wichtige Hinweise für Trainer, Betreuer und Spieler für das Training und den Spielbetrieb.
 

  • Die Rasenplätze sind generell nur Spielplätze.
  • Der C-Platz sowie der Kunstrasen sind Trainingsflächen.
  • Nur bei guter Witterung und bei entsprechendem Zustand können die Rasenplätze zusätzlich als Trainingsplätze genutzt werden. Die Zustimmung des Abteilungsleiters ist jedoch erforderlich.
  • Stollenschuhe sind zu Trainingszwecken auf den Rasenplätzen nicht gestattet.
  • Das Betreten des Kunstrasens mit Stollenschuhen ist grundsätzlich verboten.
  • Die Torräume der Rasenplätze sind im Training zu schonen. Torwarttraining ist in den feststehenden Großtoren auf den Rasenplätzen untersagt.
  • Punkttraining ist auf den Rasenplätzen nicht gestattet.
  • Die tragbaren Tore sind sowohl beim Training als auch bei evtl. Spielen aus-reichend zu sichern. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem verantwortlichen Übungsleiter. Nach den jeweiligen Spielen bzw. Trainingseinheiten sind die beweglichen Tore von den Spielfeldern zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Die Tore sind mit den dafür vorgesehnen Schlössern zu verschließen. Dies gilt für alle Plätze bzw. Trainingsflächen.
  • Auf dem Weg zum B-Platz, C-Platz sowie Kunstrasenplatz ist der Durchgang über den A-Platz verboten. Dies gilt auch wenn Trainingseinheiten anderer Mannschaften am A-Platz stattfinden.
  • Mit den Trainingsgeräten ist schonend und pfleglich umzugehen. Die Übungsleiter haben dafür Sorge zu tragen, dass die Trainingsgeräte (Bälle, Markierungskegel, Koordinationsreifen, Seilchen, Trainingshürden etc.) nach der Benutzung auf Vollständigkeit überprüft und in den Aufbewahrungsraum zurückgebracht werden.
  • Vor dem Betreten des Kabinentrakts sind die Fußballschuhe abzuklopfen.
  • Die Trainer/Übungsleiter werden gebeten, sich vom ordnungsgemäßen Aufenthalt ihrer Mannschaft in der Kabine vor und nach dem Spiel bzw. während der Halbzeitpause zu überzeugen. Das Toben und Lärmen in den Kabinen und Duschen ist untersagt. Im Anschluss an das Training bzw. Spiel ist die Kabine und der Gang zu kehren.
  • Ballspielen in den Kabinen bzw. im Gang ist nicht gestattet.
  • Die Trainer/Übungsleiter und Spielführer haben dafür Sorge zu tragen, dass Kabinen, Duschen, Flure und Toiletten nicht verschmutzt werden. Die Verursacher von Beschädigungen und Verunreinigungen von Wänden, Decken, Böden, Türen und Fenster sind schadensersatzpflichtig. Es ist nicht gestattet Bälle und Fußballschuhe in den Duschen zu reinigen.
  • Die Trainer/Übungsleiter werden gebeten, darauf zu achten bzw. einzuwirken, dass alle zum Trainings- bzw. Spielbetrieb gehörenden Personen ihre Abfälle (Dosen, Flaschen, Papiertüten, Essensreste u. dgl.) in die dazu vorgesehenen Abfallbehälter werfen.
  • Das überklettern von Zäunen ist verboten. Dem Trainer/Übungsleiter stehen Schlüssel für alle Zauntüren sowie der Tennisanlage zur Verfügung.
  • Das schießen mit Bällen gegen Hauswände (Turnhalle) ist verboten.
  • Das Benutzen der Sportanlage ist nur Vereinsmitgliedern und Gästen bei Anwesenheit eines Trainers/Übungsleiters gestattet.
  • Alle Einrichtungen der Sportanlage sind pfleglich und schonend zu behandeln.
  • Generell ist die Haus- und Benutzungsordnung für die Sportanlage für alle Benutzer und Besucher bindend.
  • Den Weisungen des Platzwartes ist Folge zu leisten.
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